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Pflanzenschutzmittel richtig einsetzen. Unkraut richtig bekämpfen

Wer Unkraut loswerden will, braucht nicht notwendigerweise auf chemische Pflanzenschutzmittel zurückgreifen. Deshalb lautet der beste Ratschlag: Alternativen prüfen. Zahlreiche Gartengeräte, wie Hacken und Unkrautstecher, erleichtern das Jäten.

Auswahl des richtigen Produkts

Wer dennoch ein Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, darf nur Produkte einsetzen, die den Aufdruck "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig" tragen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entscheidet darüber, welche Mittel im Haus- und Kleingartenbereich zulässig sind. Hier gelten strenge Regeln: Kriterien sind unter anderem Umweltverträglichkeit und gesundheitliche Eigenschaften der Mittel, Art und Größe der Verpackung sowie Darreichungsform.

Fachhandel hilft und berät

Die Hobbygärtner sollten ihre Pflanzenschutzmittel immer im Fachhandel kaufen, empfiehlt das BVL. Es rät vom Kauf bei unseriösen Anbietern, zum Beispiel im Internet, ab. Vermeintliche Schnäppchen könnten sich später als ungeeignet herausstellen.

Die Verkäufer im Fachhandel sind zudem gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden ausführlich zu den verschiedenen Pflanzenschutzmitteln zu beraten und auch Alternativen zu den Chemikalien vorzustellen. Wer befallene Pflanzenteile oder Fotos davon mitbringt, kann dem Fachhändler helfen, ein passendes Mittel zu finden.

Einsatz nur auf "gärtnerisch genutzten Flächen"

Vor der Anwendung gilt: Gebrauchsanleitung gründlich lesen. Die Angaben zu persönlichen Schutzmaßnahmen, Dosierung und Wartezeit zwischen der letzten Anwendung und der Ernte sind unbedingt einzuhalten.

Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf "gärtnerisch genutzten Flächen" eingesetzt werden. Im Haus- und Kleingartenbereich sind das hauptsächlich Gehölze, Beete und Rasenflächen.

Auf anderen Flächen, wie Wegen oder Garagenzufahrten, ist eine Anwendung nicht gestattet. Zur Unkrautentfernung bleiben hier nur Stahlbürsten, Fugenkratzer und andere Geräte. Auch in oder unmittelbar an Gewässern haben Pflanzenschutzmittel nichts zu suchen.

Falsche Anwendung führt zu Schädigungen

Das Mittel darf immer nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden: Das heißt, ein für Zierpflanzen zugelassenes Produkt beispielsweise nicht bei Obstbäumen.

Auch auf die richtige Dosierung des Pflanzenschutzmittels ist zu achten und darauf, dass das Mittel nur auf den tatsächlich befallenen Flächen eingesetzt wird. Falsche Anwendung kann zu ungewollten Schädigungen der Nutzpflanzen, der Umwelt und der eigenen Gesundheit führen.

Spritzmittel sollten nur bei geeignetem Wetter angewendet werden. Beispielsweise sollte die Temperatur niedriger als 25 Grad Celsius sein. Bei Regen sollte es nicht angewendet werden. Es sollte trocken sein - dann kann das Mittel besser einwirken. Windstille ist vorteilhaft, um eine ungewollte Abdrift zu vermeiden.

Schutzkleidung tragen

Wer mit Pflanzenschutzmitteln arbeitet, sollte eine körperbedeckende Kleidung, feste Schuhe und Handschuhe tragen. Bei einigen Mitteln sind Schutzbrille und Kopfbedeckung vorgeschrieben. Es empfiehlt sich, auf Essen, Trinken oder Rauchen zu verzichten. Den Spritznebel darf man nicht einatmen!

Nach der Anwendung sollten Hobbygärtner die genutzten Geräte reinigen und das Reinigungswasser auf die bereits behandelten Flächen gießen. Anschließend empfiehlt es sich, die eigene Kleidung zu wechseln und zu waschen. Wo Haut unbedeckt war, ebenfalls gründlich waschen.

Wird nach einem unabsichtlichen Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln ärztlicher Rat benötigt, am besten die Verpackung oder das Etikett mit zum Arzt bringen.

Sichere Lagerung und Entsorgung

Pflanzenschutzmittel sind immer verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren zu lagern. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und darf sich nicht bei Lebensmitteln oder Tierfutter befinden.

Die Unkrautvernichter gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind fachgerecht bei der kommunalen Annahmestelle für Sonderabfall zu entsorgen. Reste von Pflanzenschutzmitteln dürfen niemals – auch nicht in verdünnter Form – in den Abfluss gegeben werden. Leere Packungen kommen in den Restmüll oder – wenn sie den Grünen Punkt tragen – zum Recyclingmüll.

Informationen über die zulässigen Mittel für Haus- und Kleingarten finden sich in der Online-Datenbank "Pflanzenschutzmittel" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

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